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STVA Stufe 1

Die Fahrer/in mit Führerausweis der Kategorie B müssen sich ab ihrem 75. Lebensjahr mindestens alle zwei Jahre einer ärztlichen Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen. Die Untersuchung dient der Klärung der Frage, ob die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen eines Motorfahrzeugs erfüllt sind.

STVA Stufe 2

Die Berufsfahrer/in mit Führerausweis der Kategorien C, C1, D, D1 oder Schiffsführer-Ausweis, müssen sich grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Erwerbs ihrer Fahrerlaubnis regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit hin untersuchen lassen. Die Untersuchung erfolgt hierbei bis zum 50. Lebensjahr alle fünf Jahre, bis zum 70. Lebensjahr alle drei Jahre.
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